Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit. Im Rahmen der anwaltlichen Allgemeinpraxis berate ich Sie aber auch in anderen Rechtsgebieten, die unten nicht aufgezählt werden. Sie können daher in jedem Fall Kontakt mit mir aufnehmen. Dann besprechen wir, ob ich Ihnen weiterhelfen kann.
ALLGEMEINES ZIVILRECHT: Im Rahmen der anwaltlichen Allgemeinpraxis berate ich Sie gerne in zivilrechtlichen Angelegenheiten aller Art. Dabei handelt es sich beispielsweise um klassische Nachbarschaftsstreitigkeiten oder um allfällige Gewährleistungsansprüche wegen mangelhafter Produkte, die Sie als Verbraucher gekauft haben. Ebenso vertrete ich Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter nach einem missglückten Urlaub.
VERKEHRSRECHT: Nicht immer ist die Verschuldensfrage nach einem Verkehrsunfall sofort eindeutig geklärt. Ich mache Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend und vertrete Sie wenn nötig auch vor Gericht. Bedauerlicherweise bleibt es bei einem Verkehrsunfall nicht immer bei einem bloßen Fahrzeugschaden. Hin und wieder erleidet der Fahrzeuglenker bzw. der Beifahrer schwere Verletzungen oder verunglückt sogar tödlich. Für die Berechnung der Ansprüche der Hinterbliebenen hat der Oberste Gerichtshof komplizierte Formeln entwickelt. Aufgrund meiner bisherigen Praxis und des Besuchs von Fortbildungsveranstaltungen weise ich in solchen Fällen eine besondere Spezialisierung auf.
VERWALTUNGSVERFAHREN und VERWALTUNGSSTRAFRECHT: Ich biete Ihnen Rechtsauskünfte zu Verwaltungsverfahren an und vertrete Sie in diesen. Regelmäßig bin auch im Verwaltungsstrafrecht (z.B. Verkehrsstrafen) tätig. In vielen Fällen kann die Aufhebung der Strafe erreicht werden. Des Öfteren kommt es auch zu einer Herabsetzung der Strafe.
- KAPITALANLAGERECHT: Die Möglichkeiten der Kapitalanlage sind vielfältig. Nicht immer führt die gewählte Anlagestrategie aber zum gewünschten Erfolg. Als geschädigter Anleger kommen häufig Ansprüche aufgrund fehlerhafter Beratung in Betracht.
FAMILIENRECHT: Beim Familienrecht handelt es sich erfahrungsgemäß um einen besonders sensiblen Rechtsbereich. Wenn Sie beispielsweise eine Scheidung in Betracht ziehen, empfiehlt sich die vorherige Inanspruchnahme einer umfassenden Rechtsberatung. In der Praxis haben auch die Gebiete Kindes- und Ehegattenunterhalt, Obsorge, Kontaktrecht und Vermögenausfteilung bei einer Scheidung eine große Relevanz. Zu all diesen Themenbereichen erteile ich Ihnen gerne Rechtsauskünfte und vertrete Sie - sofern dies erforderlich ist - auch vor Gericht.
MIET- UND WOHNRECHT: Seit dem Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich regelmäßig mit mietrechtlichen Problemen befasst. Diese sind überaus vielfältig und unterscheiden sich von Fall zu Fall. Ich vertrete hier sowohl die Interessen des Vermieters als auch jene des Mieters. Klassische Probleme sind beispielsweise die Möglichkeit der Kündigung eines Mietvertrages, die Höhe des Mietzinses, die Möglichkeit einer Mietzinsminderung oder die Verpflichtung zur Zahlung einer Ablöse.
STRAFRECHT: Ich vertrete Sie gerne, wenn aufgrund des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt wird. Es ist ratsam, nicht erst dann einen Rechtsanwalt beizuziehen, wenn Sie als Angeklagter zur Hauptverhandlung geladen werden. Vielmehr empfiehlt es sich, bereits bei der ersten polizeilichen Vernehmung im Ermittlungsverfahren einen Rechtsanwalt beizuziehen. Auch wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, empfiehlt sich die Beiziehung eines Rechtsanwalts, der Ihre privatrechtlichen Ansprüche gleich im Strafverfahren geltend machen kann.
VERTRAGSGESTALTUNG: Gerne gestalte ich für Sie Verträge aller Art, wie zum Beispiel Liegenschaftskaufverträge oder Mietverträge. Auch bei der Erstellung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen verfüge ich über Erfahrung.