Alimente berechnen
Nach den aktuellen Zahlen der Statistik Austria ist etwa jede fünfte Familie mit Nachwuchs eine sogenannte „Ein-Eltern-Familie“. Viele alleinerziehende Mütter – und auch einige alleinerziehende Väter – stellen sich die Frage: Wie kann ich die Alimente richtig berechnen? In der Bevölkerung ist weitgehend bekannt, dass der unterhaltspflichtige Elternteil einen bestimmten Prozentsatz seines monatlichen Nettoeinkommens an Kindesunterhalt bezahlen muss. Dieser Prozentsatz ist vom Alter des Kindes abhängig und reicht von 16 bis 22 Prozent. Wenn es mehrere Unterhaltsberechtigte gibt, kommt es zu Abzügen. Im Internet findet man einen Unterhaltsrechner der österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt, der durchaus eine Hilfestellung bieten kann. Dennoch treten häufig Schwierigkeiten auf. In diesem Beitrag möchte ich Sie auf einige wichtige Punkte aufmerksam machen.
Um den Kindesunterhalt richtig berechnen zu können, muss man zunächst das monatliche Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen kennen. Dabei ist zwischen Unselbstständigen und Selbstständigen zu unterscheiden, wobei jeweils Besonderheiten zu beachten sind. Bei Pensionisten bildet die Pension das Einkommen. Der Unterhaltspflichtige darf sein Einkommen im Übrigen nicht verschweigen, da er zur Auskunft verpflichtet ist. Den Auskunftsanspruch kann man bei Gericht durchsetzen.
Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass ein überdurchschnittliches Kontaktrecht des unterhaltspflichtigen Elternteils zu einer geringeren Alimente führt. Die Berechnung ist häufig kompliziert. In einem meiner Fälle betreute der Vater sein Kind 123 Tage im Jahr. Das ist – verglichen mit dem üblichen Kontaktrecht von etwa 80 Tagen pro Jahr – jedenfalls eine überdurchschnittliche Betreuung. Ich vertrat in dieser Sache die Mutter. Meine Mandantin und ich konnten vor dem Obersten Gerichtshof erreichen, dass sich der Vater nur 20 Prozent vom zu zahlenden Kindesunterhalt abziehen durfte. Hier finden Sie den Link zu der Entscheidung: RIS – 10Ob11/21x – Entscheidungstext – Justiz (bka.gv.at)
Für die Berechnung der Alimente gibt es weitere wichtige Punkte, auf die ich in diesem Kurzbeitrag nicht näher eingehen kann. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Deckelung des Kindesunterhalts (Luxusgrenze), den Sonderbedarf, die Anrechnung des Eigeneinkommens des Kindes oder auch die Anrechnung von Naturalleistungen.
Um die Alimente korrekt zu berechnen, ist stets eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall erforderlich. Nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf und ich prüfe Ihren individuellen Fall.
Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.