Eine Erhebung der Statistik Austria aus dem Jahr 2013 zeigte, dass rund 142.000 erwerbstätige Personen in Österreich von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen sind. Es handelt sich also um ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem. Allerdings ist nicht jeder Konflikt gleich als Mobbing zu sehen. Damit von Mobbing gesprochen werden kann, müssen die Handlungen systematisch und über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgen. Typische Mobbinghandlungen sind beispielsweise Beschimpfungen, Anschreien, Einschüchterungen, Bedrohungen, das Verbreiten von Gerüchten oder auch die Zuweisung von sinnlosen Tätigkeiten.
Mobbing am Arbeitsplatz kommt in verschiedenen Konstellationen vor. Häufig gehen die Handlungen direkt vom Arbeitgeber aus. Dieses „Mobbing durch den Chef“, das durch ein ungleiches Machtverhältnis gekennzeichnet ist, bezeichnet man auch als „Bossing“. Vergleichsweise selten ist das sogenannte „Staffing“, worunter Mobbinghandlungen vom Arbeitnehmer gegen den Vorgesetzten zu verstehen sind. Regelmäßig kommt Mobbing zwischen Arbeitnehmern vor. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass der Arbeitgeber bei Mobbing nicht einfach wegschauen darf. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht muss er die gemobbte Person vor weiteren Angriffen schützen und dazu unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um rechtlich gegen Mobbing vorzugehen. Häufig kommen Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitgeber oder den mobbenden Arbeitskollegen in Betracht. Dabei handelt es sich beispielsweise um Schmerzengeld und den Ersatz der Behandlungskosten. Für einen möglichen Gerichtsprozess ist es wichtig, Beweise zu sammeln und diese aufzubewahren. Wenn Sie von Mobbing betroffen sind, sollten Sie sich so rasch wie möglich juristische Unterstützung holen. Als Rechtsanwalt berate ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber und prüfe die Rechtslage in Ihrem individuellen Fall.
Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.