Nachbarschaftsstreit: Schattenwurf
Nicht jeder kommt gut mit seinen Nachbarn aus. Die Gründe für einen Nachbarschaftsstreit sind vielfältig. Häufig führen die auf dem Nachbargrundstück befindlichen Bäume und anderen Pflanzen zum Streit. Dabei geht es in einigen Fällen um den Schatten, den die Pflanzen des Nachbarn auf das eigene Grundstück werfen. Viele Grundstückseigentümer wissen nicht, dass sie gegen diese Beschattung bzw. den Lichtentzug rechtlich vorgehen können. Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
§ 364 Abs 3 ABGB legt fest, wann ein Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn besteht. Der Gesetzestext spricht davon, dass die Einwirkungen das ortsübliche Maß überschreiten und die Benutzung des eigenen Grundstücks unzumutbar beeinträchtigen. Was bedeutet das nun genau?
Die Gerichte entscheiden stets im Einzelfall, wobei die Rechtsprechung bislang eher zurückhaltend ist. Ein Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn besteht zumeist nur dann, wenn seine Pflanzen eine erhebliche Beschattung verursachen. Zu prüfen ist vor allem, wie groß die beschattete Grundstücksfläche ist und wie lange der Lichtentzug dauert. Wenn Sie auch zu Mittag eines hellen Sommertages künstliches Licht benötigen, sind rechtliche Schritte in der Regel erfolgreich. Manchmal sind aber Pflanzenschutzbestimmungen zu beachten.
Bei derartigen Fällen gibt es übrigens eine rechtliche Besonderheit. Vor Einbringung einer Klage bei Gericht müssen Sie zunächst eine gütliche Einigung mit dem Nachbarn versuchen. Zuständig dafür sind ein Mediator, eine Schlichtungsstelle oder das Gericht (prätorischer Vergleichsversuch). Erst wenn innerhalb von drei Monaten keine Einigung erzielt werden kann, ist eine Klage bei Gericht möglich.
Ein Gerichtsprozess über mehrere Instanzen ist oft nicht nötig. Häufig können die Nachbarn bereits zuvor eine Einigung finden, mit der beide Seiten leben können. Beispielsweise kürzt der Nachbar die auf seinem Grundstück befindliche Hecke auf eine bestimmte Höhe, wodurch der Schattenwurf verringert wird. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist sinnvoll, wenn Sie Ihre Ansprüche gut begründet verfolgen wollen. Gerne prüfe ich Ihren Fall und teile Ihnen meine Einschätzung mit.
Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.