Wie kann man ein Kontaktrecht durchsetzen?
Jeder Elternteil hat das Recht, sein Kind zu sehen. Das gilt auch für jenen Elternteil, der das Kind nach der Trennung nicht hauptsächlich betreut. Die Eltern können das Kontaktrecht einvernehmlich regeln. Manchmal funktioniert das auch. Oft sind die Vorstellungen von Mutter und Vater allerdings zu verschieden oder getroffene Vereinbarungen werden nicht eingehalten. Dann ist es sinnvoll, einen Antrag an das zuständige Bezirksgericht zu stellen. Vor Gericht werden die Kontaktzeiten verbindlich festgelegt. Was passiert aber, wenn ein Elternteil einen Gerichtsbeschluss oder eine vor Gericht geschlossene Vereinbarung nicht einhält?
In einem meiner Fälle rief ein Vater die Polizei an, weil die Mutter die Übergabe der Kinder ablehnte. Die Polizei ist für die Durchsetzung der Kontakte aber nicht zuständig. Der Elternteil, dem das Kontaktrecht verweigert wird, muss das Bezirksgericht informieren. Dieses hat „angemessene Zwangsmittel“ anzuwenden. Die Gerichte verhängen bei einer grundlosen Verweigerung des Kontaktrechts in der Regel Geldstrafen. Bei schweren und andauernden Missachtungen des Kontaktrechts wäre auch eine Beugehaft denkbar. In meiner Praxis kam eine solche aber noch nicht vor.
Im Verfahren zur Durchsetzung der Kontakte kommt häufig auch die Familiengerichtshilfe zum Einsatz. Diese wird als Besuchsmittlerin tätig. Das bedeutet, dass sie das Zustandekommen der Kontakte überprüft, Gespräche mit den Eltern führt und manchmal auch bei den Übergaben der Kinder dabei ist. Anschließend berichtet sie dem Gericht.
Je älter ein Kind wird, desto mehr kann es beim Kontaktrecht mitentscheiden. Ab einem Alter von 14 Jahren ist eine Durchsetzung von Kontakten gegen den Willen des Kindes nicht mehr möglich.
Nach meiner Erfahrung sollten Sie nicht zögern, wenn Ihnen der Kontakt zu Ihren Kindern verweigert wird. Eine spontane Besserung der Situation tritt nur selten ein. Wenn Sie hingegen rasch rechtliche Schritte einleiten, stehen die Chancen auf ein umfangreiches Kontaktrecht in der Regel gut.
Ich vertrete in derartigen Fällen regelmäßig Mütter und Väter. Kontaktieren Sie mich gerne und ich teile Ihnen meine Einschätzung zu Ihrem Fall mit.
Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.