• Anwalt für Verkehrsrecht, Familienrecht, Strafrecht und mehr
  • +43 6644181345
Rechtsanwalt Mag. Anton Pelwecki

Rechtsanwalt
Mag. Anton Pelwecki

  • Home
  • Schwerpunkte
  • Über mich
  • Rechtspraxis
  • Kontakt
  • Suche
  • Menü Menü
Zivilrecht

Mobbing am Arbeitsplatz

Eine Erhebung der Statistik Austria aus dem Jahr 2013 zeigte, dass rund 142.000 erwerbstätige Personen in Österreich von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen sind. Es handelt sich also um ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem. Allerdings ist nicht jeder Konflikt gleich als Mobbing zu sehen. Damit von Mobbing gesprochen werden kann, müssen die Handlungen systematisch und über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgen. Typische Mobbinghandlungen sind beispielsweise Beschimpfungen, Anschreien, Einschüchterungen, Bedrohungen, das Verbreiten von Gerüchten oder auch die Zuweisung von sinnlosen Tätigkeiten.  

Mobbing am Arbeitsplatz kommt in verschiedenen Konstellationen vor. Häufig gehen die Handlungen direkt vom Arbeitgeber aus. Dieses „Mobbing durch den Chef“, das durch ein ungleiches Machtverhältnis gekennzeichnet ist, bezeichnet man auch als „Bossing“. Vergleichsweise selten ist das sogenannte „Staffing“, worunter Mobbinghandlungen vom Arbeitnehmer gegen den Vorgesetzten zu verstehen sind. Regelmäßig kommt Mobbing zwischen Arbeitnehmern vor. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass der Arbeitgeber bei Mobbing nicht einfach wegschauen darf. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht muss er die gemobbte Person vor weiteren Angriffen schützen und dazu unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen.  

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um rechtlich gegen Mobbing vorzugehen. Häufig kommen Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitgeber oder den mobbenden Arbeitskollegen in Betracht. Dabei handelt es sich beispielsweise um Schmerzengeld und den Ersatz der Behandlungskosten. Für einen möglichen Gerichtsprozess ist es wichtig, Beweise zu sammeln und diese aufzubewahren. Wenn Sie von Mobbing betroffen sind, sollten Sie sich so rasch wie möglich juristische Unterstützung holen. Als Rechtsanwalt berate ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber und prüfe die Rechtslage in Ihrem individuellen Fall.

Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

24/03/2024/von Mag. Anton Pelwecki
0 0 Mag. Anton Pelwecki Mag. Anton Pelwecki2024-03-24 13:04:382024-08-06 12:03:44Mobbing am Arbeitsplatz

Neueste Beiträge

  • Besitzstörung: Ein kurzer Überblick
  • Wie kann man ein Kontaktrecht durchsetzen?
  • Nachbarschaftsstreit: Schattenwurf
  • Alimente berechnen
  • Autounfall: Merkantile Wertminderung
  • Kuckuckskind und Scheinvater: Unterhalt zurückverlangen

Kategorien

  • Familienrecht
  • Nachbarschaftsstreit
  • Schmerzengeld
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Zivilrecht

Rechtsanwalt Mag. Anton Pelwecki,
Billrothgasse 7,
3003 Gablitz, Niederösterreich

Telefon :+43 664 4181345 | E-Mail: anwalt@pelwecki.at

  • Link to LinkedIn
  • Link to Mail

© 2023 Rechtsanwalt Mag. Anton Pelwecki – Alle Rechte vorbehalten
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Webdesign aus Wien von Ameisenhaufen.at
Nach oben scrollen
Cookie-Zustimmung verwalten
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie Ihr Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff erfolgt ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken. Ohne eine Vorladung oder die freiwillige Zustimmung des Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zur Identifikation verwendet werden.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten Sie {vendor_count} Lieferanten Lesen Sie mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}