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Rechtsanwalt Mag. Anton Pelwecki

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Familienrecht

Wie kann man ein Kontaktrecht durchsetzen?

Jeder Elternteil hat das Recht, sein Kind zu sehen. Das gilt auch für jenen Elternteil, der das Kind nach der Trennung nicht hauptsächlich betreut. Die Eltern können das Kontaktrecht einvernehmlich regeln. Manchmal funktioniert das auch. Oft sind die Vorstellungen von Mutter und Vater allerdings zu verschieden oder getroffene Vereinbarungen werden nicht eingehalten. Dann ist es sinnvoll, einen Antrag an das zuständige Bezirksgericht zu stellen. Vor Gericht werden die Kontaktzeiten verbindlich festgelegt. Was passiert aber, wenn ein Elternteil einen Gerichtsbeschluss oder eine vor Gericht geschlossene Vereinbarung nicht einhält?

In einem meiner Fälle rief ein Vater die Polizei an, weil die Mutter die Übergabe der Kinder ablehnte. Die Polizei ist für die Durchsetzung der Kontakte aber nicht zuständig. Der Elternteil, dem das Kontaktrecht verweigert wird, muss das Bezirksgericht informieren. Dieses hat  „angemessene Zwangsmittel“ anzuwenden. Die Gerichte verhängen bei einer grundlosen Verweigerung des Kontaktrechts in der Regel Geldstrafen. Bei schweren und andauernden Missachtungen des Kontaktrechts wäre auch eine Beugehaft denkbar. In meiner Praxis kam eine solche aber noch nicht vor.

Im Verfahren zur Durchsetzung der Kontakte kommt häufig auch die Familiengerichtshilfe zum Einsatz. Diese wird als Besuchsmittlerin tätig. Das bedeutet, dass sie das Zustandekommen der Kontakte überprüft, Gespräche mit den Eltern führt und manchmal auch bei den Übergaben der Kinder dabei ist. Anschließend berichtet sie dem Gericht.

Je älter ein Kind wird, desto mehr kann es beim Kontaktrecht mitentscheiden. Ab einem Alter von 14 Jahren ist eine Durchsetzung von Kontakten gegen den Willen des Kindes nicht mehr möglich.

Nach meiner Erfahrung sollten Sie nicht zögern, wenn Ihnen der Kontakt zu Ihren Kindern verweigert wird. Eine spontane Besserung der Situation tritt nur selten ein. Wenn Sie hingegen rasch rechtliche Schritte einleiten, stehen die Chancen auf ein umfangreiches Kontaktrecht in der Regel gut.

Ich vertrete in derartigen Fällen regelmäßig Mütter und Väter. Kontaktieren Sie mich gerne und ich teile Ihnen meine Einschätzung zu Ihrem Fall mit.

Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

14/09/2024/von Mag. Anton Pelwecki
0 0 Mag. Anton Pelwecki Mag. Anton Pelwecki2024-09-14 16:18:172024-09-14 20:59:58Wie kann man ein Kontaktrecht durchsetzen?
Familienrecht

Alimente berechnen

Nach den aktuellen Zahlen der Statistik Austria ist etwa jede fünfte Familie mit Nachwuchs eine sogenannte „Ein-Eltern-Familie“. Viele alleinerziehende Mütter – und auch einige alleinerziehende Väter – stellen sich die Frage: Wie kann ich die Alimente richtig berechnen? In der Bevölkerung ist weitgehend bekannt, dass der unterhaltspflichtige Elternteil einen bestimmten Prozentsatz seines monatlichen Nettoeinkommens an Kindesunterhalt bezahlen muss. Dieser Prozentsatz ist vom Alter des Kindes abhängig und reicht von 16 bis 22 Prozent. Wenn es mehrere Unterhaltsberechtigte gibt, kommt es zu Abzügen. Im Internet findet man einen Unterhaltsrechner der österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt, der durchaus eine Hilfestellung bieten kann. Dennoch treten häufig Schwierigkeiten auf. In diesem Beitrag möchte ich Sie auf einige wichtige Punkte aufmerksam machen.

Um den Kindesunterhalt richtig berechnen zu können, muss man zunächst das monatliche Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen kennen. Dabei ist zwischen Unselbstständigen und Selbstständigen zu unterscheiden, wobei jeweils Besonderheiten zu beachten sind. Bei Pensionisten bildet die Pension das Einkommen. Der  Unterhaltspflichtige darf sein Einkommen im Übrigen nicht verschweigen, da er zur Auskunft verpflichtet ist. Den Auskunftsanspruch kann man bei Gericht durchsetzen.

Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass ein überdurchschnittliches Kontaktrecht des unterhaltspflichtigen Elternteils zu einer geringeren Alimente führt. Die Berechnung ist häufig kompliziert. In einem meiner Fälle betreute der Vater sein Kind 123 Tage im Jahr. Das ist – verglichen mit dem üblichen Kontaktrecht von etwa 80 Tagen pro Jahr – jedenfalls eine überdurchschnittliche Betreuung. Ich vertrat in dieser Sache die Mutter. Meine Mandantin und ich konnten vor dem Obersten Gerichtshof erreichen, dass sich der Vater nur 20 Prozent vom zu zahlenden Kindesunterhalt abziehen durfte. Hier finden Sie den Link zu der Entscheidung: RIS – 10Ob11/21x – Entscheidungstext – Justiz (bka.gv.at)

Für die Berechnung der Alimente gibt es weitere wichtige Punkte, auf die ich in diesem Kurzbeitrag nicht näher eingehen kann. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Deckelung des Kindesunterhalts (Luxusgrenze), den Sonderbedarf, die Anrechnung des Eigeneinkommens des Kindes oder auch die Anrechnung von Naturalleistungen.

Um die Alimente korrekt zu berechnen, ist stets eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall erforderlich. Nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf und ich prüfe Ihren individuellen Fall.

Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

25/08/2024/von Mag. Anton Pelwecki
0 0 Mag. Anton Pelwecki Mag. Anton Pelwecki2024-08-25 11:39:542024-08-25 19:35:51Alimente berechnen
Familienrecht

Kuckuckskind und Scheinvater: Unterhalt zurückverlangen

Es gibt Fälle, in denen Männer viele Jahre oder gar Jahrzehnte lang ein Kind aufziehen, das nicht ihr eigenes ist. Dabei wissen sie nicht, dass tatsächlich ein anderer Mann der biologische Vater ist. Umgangssprachlich spricht man in solchen Fällen von einem „Kuckuckskind“. Der Vater wird als „Scheinvater“ bezeichnet.

Zweifellos handelt es sich um ein großes Tabuthema in unserer Gesellschaft. Die genaue Anzahl der Betroffenen lässt sich nur schwer bestimmen. Früher ging man davon aus, dass rund zehn Prozent aller Kinder Kuckuckskinder sind. Neuere Studien weisen – vor allem in westlichen Ländern – auf einen Anteil von lediglich ein bis zwei Prozent hin. Der Anteil der Betroffenen ist aber wesentlich höher, wenn ein Vater bereits Verdacht schöpft und dann einen Vaterschaftstest vornimmt. Hier erweist sich die Vermutung, nicht der biologische Vater zu sein, in vielen Fällen als richtig.

Die erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung bei Gericht, um die es in diesem Beitrag nicht gehen soll, stellt zumeist nur den ersten Schritt dar. Anschließend möchte der Scheinvater in aller Regel den zu Unrecht bezahlten Kindesunterhalt zurückfordern. Juristen bezeichnen das als „Scheinvaterregress“. Über die Jahre hinweg ergeben sich häufig beträchtliche Unterhaltssummen. Neben dem Geldunterhalt ist auch der vom Scheinvater geleistete Naturalunterhalt zu berücksichtigen, wobei die Naturalleistungen in Geld zu bewerten sind. An wen kann sich der Scheinvater nun also mit seinen Ansprüchen wenden? 

Erstens besteht die Möglichkeit, beim biologischen Vater Regress zu nehmen. Das ist grundsätzlich empfehlenswert. In der Praxis gibt es jedoch des Öfteren das Problem, dass der tatsächliche Vater des Kindes nicht bekannt ist. Außerdem spielt die Leistungsfähigkeit des wahren Vaters zum Zeitpunkt der Unterhaltsleistungen eine Rolle. Wenn dieser ein Geringverdiener war, kann der Scheinvater häufig nur einen Bruchteil des Unterhalts zurückverlangen.

Die zweite Variante ist, dass der Scheinvater den Unterhalt von der Mutter zurückverlangt. Das ist vor allem dann aussichtsreich, wenn er mit dieser verheiratet war und das Kind durch einen Ehebruch gezeugt wurde. 

Drittens ist eine Rückforderung vom „Kuckuckskind“ denkbar, was allerdings häufig schwierig ist. Das Kind kann sich nämlich grundsätzlich darauf berufen, den Unterhalt bereits gutgläubig verbraucht zu haben. Außerdem ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kindes oft gering.

Für die Vaterschaftsanfechtung und die anschließende Rückforderung des Kindesunterhalts gibt es bestimmte Fristen, die ich in diesem Beitrag nicht näher darstelle. Gehen Sie hier kein Risiko ein und lassen Sie sich gleich beim ersten Zweifel an Ihrer Vaterschaft anwaltlich beraten. Gerne prüfe ich Ihren individuellen Fall. 

Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

 

29/07/2024/von Mag. Anton Pelwecki
0 0 Mag. Anton Pelwecki Mag. Anton Pelwecki2024-07-29 14:01:202024-08-05 12:45:51Kuckuckskind und Scheinvater: Unterhalt zurückverlangen
Familienrecht

Wie läuft eine Scheidung ab?

© Envato Elements

Vor der Hochzeit steht in den meisten Fällen die Planung der Feierlichkeiten im Vordergrund. Vielen Menschen ist jedoch nicht bewusst, dass sie mit der Ehe einen Vertrag abschließen, der wechselseitige Rechte und Pflichten auslöst. An die Möglichkeit einer späteren Scheidung denkt bei der Eheschließung kaum jemand, was sich später häufig als schwerer Fehler erweist. Obwohl die Scheidungsrate in Österreich in den letzten Jahren etwas abgenommen hat, liegt diese immer noch bei rund 37 Prozent. Im gegenständlichen Artikel wird ein kurzer Überblick über die wichtigsten Formen der Scheidung gegeben.

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01/03/2022/von Mag. Anton Pelwecki
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