Forderungen nach einem Verkehrsunfall
Ein Verkehrsunfall kann schnell passieren. Jemand ist zu schnell unterwegs, verletzt den Vorrang oder ist ganz einfach unaufmerksam, und schon kommt es zu einer Kollision. Welche Ansprüche hat man nun, wenn das eigene Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wird? Oder wenn man sogar verletzt wird und wochenlang an starken Schmerzen leidet? Im vorliegenden Artikel möchte ich Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Forderungen nach einem Verkehrsunfall geben.
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, sollten Sie unverzüglich diverse Versicherungen verständigen. Dabei handelt es sich um die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung und jene des Unfallgegners. Ihre Rechtsschutz- und Ihre Kaskoversicherung sollten Sie – sofern vorhanden – ebenfalls kontaktieren. Die Schadensabwicklung ist manchmal einfach und unkompliziert, des Öfteren treten aber Probleme auf. Dabei geht es einerseits um die Verschuldensfrage und andererseits um die Höhe der Ersatzansprüche. In diesem Fall empfiehlt sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts, der Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend macht. Grundsätzlich wird zwischen Sach- und Personenschäden unterschieden.
Bei einem Fahrzeugschaden besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten. Häufig stellt sich jedoch heraus, dass diese deutlich höher als der Zeitwert des Fahrzeugs sind. Dann liegt ein sogenannter „Totalschaden“ vor. In diesem Fall wird nur die Differenz zwischen dem Zeitwert des unbeschädigten Fahrzeugs und dem Restwert des Wracks ersetzt. Neben den Reparaturkosten kann ein Ersatz für die „merkantile Wertminderung“ gefordert werden. Selbst wenn ein Fahrzeug einwandfrei repariert wird, hat dieses bei einem Wiederverkauf nämlich an Wert verloren. Allerdings gibt es in der Regel keinen Ersatz für die Wertminderung, wenn das Auto älter als drei Jahre ist, einen erheblichen Vorschaden aufweist oder nicht im Erstbesitz steht. Weitere ersatzfähige Sachschäden sind beispielsweise Abschleppkosten und beim Unfall beschädigte Gegenstände. Auch Fahrt-, Telefon- und Portospesen können verlangt werden.
Leider bleibt es bei Verkehrsunfällen nicht immer bei bloßen Sachschäden. Manche Menschen erleiden leichte oder sogar schwere Verletzungen. In solchen Fällen kann das Unfallopfer Schmerzengeld fordern. Wenn die Schmerzen besonders stark sind und lange andauern, fällt das Schmerzengeld dementsprechend höher aus. Zudem können die Kosten der Heilbehandlung, die nicht von der Krankenkasse gezahlt werden, verlangt werden. Auch Pflege- und Besuchskosten sowie ein Haushaltsführungsschaden sind grundsätzlich ersatzfähig. Wenn Sie durch den Unfall einen Verdienstentgang erlitten haben, können Sie dafür ebenfalls Ersatz fordern.
Aus Beweisgründen ist es wichtig, dass Sie nach dem Unfall sofort zum Arzt gehen und nicht erst einige Tage abwarten. Ansonsten kann die gegnerische Haftpflichtversicherung behaupten, dass Ihre Beschwerden nichts mit dem Unfall zu tun haben. Im schlimmsten Fall verstirbt ein Unfallopfer bei einem Verkehrsunfall. In diesem Fall stehen den Hinterbliebenen bestimmte Ansprüche zu.
Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.