• Anwalt für Verkehrsrecht, Familienrecht, Strafrecht und mehr
  • +43 6644181345
Rechtsanwalt Mag. Anton Pelwecki

Rechtsanwalt
Mag. Anton Pelwecki

  • Home
  • Schwerpunkte
  • Über mich
  • Rechtspraxis
  • Kontakt
  • Suche
  • Menü Menü
Verkehrsrecht

Forderungen nach einem Verkehrsunfall

© Envato Elements

Ein Verkehrsunfall kann schnell passieren. Jemand ist zu schnell unterwegs, verletzt den Vorrang oder ist ganz einfach unaufmerksam, und schon kommt es zu einer Kollision. Welche Ansprüche hat man nun, wenn das eigene Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wird? Oder wenn man sogar verletzt wird und wochenlang an starken Schmerzen leidet? Im vorliegenden Artikel möchte ich Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Forderungen nach einem Verkehrsunfall geben.

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, sollten Sie unverzüglich diverse Versicherungen verständigen. Dabei handelt es sich um die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung und jene des Unfallgegners. Ihre Rechtsschutz- und Ihre Kaskoversicherung sollten Sie – sofern vorhanden – ebenfalls kontaktieren. Die Schadensabwicklung ist manchmal einfach und unkompliziert, des Öfteren treten aber Probleme auf. Dabei geht es einerseits um die Verschuldensfrage und andererseits um die Höhe der Ersatzansprüche. In diesem Fall empfiehlt sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts, der Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend macht. Grundsätzlich wird zwischen Sach- und Personenschäden unterschieden.

Bei einem Fahrzeugschaden besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten. Häufig stellt sich jedoch heraus, dass diese deutlich höher als der Zeitwert des Fahrzeugs sind. Dann liegt ein sogenannter „Totalschaden“ vor. In diesem Fall wird nur die Differenz zwischen dem Zeitwert des unbeschädigten Fahrzeugs und dem Restwert des Wracks ersetzt. Neben den Reparaturkosten kann ein Ersatz für die „merkantile Wertminderung“ gefordert werden. Selbst wenn ein Fahrzeug einwandfrei repariert wird, hat dieses bei einem Wiederverkauf nämlich an Wert verloren. Allerdings gibt es in der Regel keinen Ersatz für die Wertminderung, wenn das Auto älter als drei Jahre ist, einen erheblichen Vorschaden aufweist oder nicht im Erstbesitz steht. Weitere ersatzfähige Sachschäden sind beispielsweise Abschleppkosten und beim Unfall beschädigte Gegenstände. Auch Fahrt-, Telefon- und Portospesen können verlangt werden.

Leider bleibt es bei Verkehrsunfällen nicht immer bei bloßen Sachschäden. Manche Menschen erleiden leichte oder sogar schwere Verletzungen. In solchen Fällen kann das Unfallopfer Schmerzengeld fordern. Wenn die Schmerzen besonders stark sind und lange andauern, fällt das Schmerzengeld dementsprechend höher aus. Zudem können die Kosten der Heilbehandlung, die nicht von der Krankenkasse gezahlt werden, verlangt werden. Auch Pflege- und Besuchskosten sowie ein Haushaltsführungsschaden sind grundsätzlich ersatzfähig. Wenn Sie durch den Unfall einen Verdienstentgang erlitten haben, können Sie dafür ebenfalls Ersatz fordern.

Aus Beweisgründen ist es wichtig, dass Sie nach dem Unfall sofort zum Arzt gehen und nicht erst einige Tage abwarten. Ansonsten kann die gegnerische Haftpflichtversicherung behaupten, dass Ihre Beschwerden nichts mit dem Unfall zu tun haben. Im schlimmsten Fall verstirbt ein Unfallopfer bei einem Verkehrsunfall. In diesem Fall stehen den Hinterbliebenen bestimmte Ansprüche zu.

Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

 

04/01/2023/von Mag. Anton Pelwecki
https://pelwecki.at/wp-content/uploads/2023/12/closeup-shot-of-a-crashed-cars-front-2023-11-27-05-08-54-utc-scaled.webp 1707 2560 Mag. Anton Pelwecki Mag. Anton Pelwecki2023-01-04 18:20:002024-07-31 00:08:18Forderungen nach einem Verkehrsunfall

Neueste Beiträge

  • Besitzstörung: Ein kurzer Überblick
  • Wie kann man ein Kontaktrecht durchsetzen?
  • Nachbarschaftsstreit: Schattenwurf
  • Alimente berechnen
  • Autounfall: Merkantile Wertminderung
  • Kuckuckskind und Scheinvater: Unterhalt zurückverlangen

Kategorien

  • Familienrecht
  • Nachbarschaftsstreit
  • Schmerzengeld
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Zivilrecht

Rechtsanwalt Mag. Anton Pelwecki,
Billrothgasse 7,
3003 Gablitz, Niederösterreich

Telefon :+43 664 4181345 | E-Mail: anwalt@pelwecki.at

  • Link to LinkedIn
  • Link to Mail

© 2023 Rechtsanwalt Mag. Anton Pelwecki – Alle Rechte vorbehalten
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Webdesign aus Wien von Ameisenhaufen.at
Nach oben scrollen
Cookie-Zustimmung verwalten
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie Ihr Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff erfolgt ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken. Ohne eine Vorladung oder die freiwillige Zustimmung des Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zur Identifikation verwendet werden.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten Sie {vendor_count} Lieferanten Lesen Sie mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}