Richtiges Verhalten in einem Strafverfahren
Den meisten Menschen sind Strafverfahren nur aus Filmen oder den Medien bekannt. Dabei handelt es sich in der Regel um spektakuläre Fälle, in denen Täter von der Polizei abgeführt und später zu hohen Haftstrafen verurteilt werden. Allerdings kann grundsätzlich jeder Bürger Beschuldigter in einem Strafverfahren sein. In einigen Fällen mögen die Vorwürfe berechtigt sein, in anderen sind sie es nicht. Im gegenständlichen Artikel geht es um den Ablauf eines Strafverfahrens und die wichtigsten Verhaltensregeln als Beschuldigter.
Wenn die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Kenntnis von einer Straftat erlangt, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Beschuldigte erhält dann oft einen Anruf von der Polizei oder eine schriftliche Ladung zu seiner Einvernahme. Viele Menschen denken, dass sich die Vorwürfe leicht aus dem Weg räumen lassen und gehen ohne Vorbereitung zu ihrer Einvernahme auf die Polizeistation. Das erweist sich jedoch häufig als schwerer Fehler. Als Grundregel gilt, dass vor einer Einvernahme immer Akteneinsicht genommen werden sollte. Nur dann kann man sehen, welche belastenden Beweise vorliegen und wie man sich zu diesen äußern möchte.
Als Beschuldigter im Strafverfahren ist man nicht dazu verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Man darf also grundsätzlich lügen oder überhaupt die Aussage verweigern. Nicht erlaubt ist es allerdings, andere Personen wissentlich falsch zu verdächtigen. Jeder Beschuldigte hat zudem das Recht, bereits bei seiner ersten Vernehmung einen Rechtsanwalt beizuziehen. Die Erfahrung zeigt, dass dies insbesondere bei schwerwiegenden Vorwürfen von Vorteil ist.
Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft über den Fortgang des Verfahrens. Wenn für die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung nahe liegt, wird Anklage erhoben. Ansonsten ist das Strafverfahren einzustellen. In vielen Fällen bietet die Staatsanwaltschaft auch eine sogenannte „Diversion“ an, wodurch eine Vorstrafe vermieden werden kann. Diversionsmaßnahmen sind beispielsweise die Zahlung eines Geldbetrags oder gemeinnützige Leistungen.
Durch die Einbringung einer Anklage beginnt das Hauptverfahren. Je nach Schwere der Straftat kommt es zu einer Verhandlung vor dem Bezirksgericht oder dem Landesgericht. In der Verhandlung kann sich der Angeklagte entweder als schuldig oder nicht schuldig verantworten. Am Ende der Verhandlung wird vom Gericht das Urteil verkündet. Es kommt zu einem Schuldspruch oder einem Freispruch. Im Falle eines Schuldspruchs bildet ein Geständnis einen wichtigen Milderungsgrund.
Bei einer Hauptverhandlung ist es jedenfalls von Vorteil, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Vielen Menschen ist aber nicht bewusst, dass der Bund bei einem Freispruch nur einen Teil der Anwaltskosten übernimmt. Von Vorteil ist daher der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Strafrecht. Dabei sollte auf den Deckungsumfang geachtet werden. Bei Vorsatzdelikten werden die Anwaltskosten regelmäßig nur bei einem Freispruch oder bei einer Einstellung des Verfahrens übernommen.
Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.