Wie läuft eine Scheidung ab?
Vor der Hochzeit steht in den meisten Fällen die Planung der Feierlichkeiten im Vordergrund. Vielen Menschen ist jedoch nicht bewusst, dass sie mit der Ehe einen Vertrag abschließen, der wechselseitige Rechte und Pflichten auslöst. An die Möglichkeit einer späteren Scheidung denkt bei der Eheschließung kaum jemand, was sich später häufig als schwerer Fehler erweist. Obwohl die Scheidungsrate in Österreich in den letzten Jahren etwas abgenommen hat, liegt diese immer noch bei rund 37 Prozent. Im gegenständlichen Artikel wird ein kurzer Überblick über die wichtigsten Formen der Scheidung gegeben.
In den allermeisten Fällen wird eine Ehe einvernehmlich geschieden. Sie ist die schnellste und kostengünstigste Form der Scheidung, ein sogenannter „Rosenkrieg“ kann dadurch vermieden werden. Allerdings setzt sie voraus, dass beide Partner die Scheidung wollen und sich über die Scheidungsfolgen einig sind. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind die vermögensrechtlichen Ansprüche der Ehegatten im Verhältnis zueinander und die Frage, ob Ehegattenunterhalt bezahlt werden soll, zu regeln. Wenn bereits Kinder vorhanden sind, muss darüber hinaus eine Einigung über die Obsorge, das Kontaktrecht und den Kindesunterhalt gefunden werden. Die Beiziehung eines Rechtsanwalts ist auch bei einer einvernehmlichen Scheidung von Vorteil, da dieser den Scheidungsfolgenvergleich vorbereiten kann. Ansonsten kann es zu Fehlern kommen, die im Nachhinein nur noch schwer oder gar nicht mehr zu korrigieren sind.
Wenn keine Einigung gefunden werden kann oder ein Ehegatte grundsätzlich verheiratet bleiben möchte, kann der scheidungswillige Ehepartner bei Gericht eine Scheidungsklage einbringen. In der Praxis spielt die Verschuldensscheidung eine große Rolle. Dabei muss der Kläger beweisen, dass der andere Ehepartner schuld am Scheitern der Ehe ist bzw. eine schwere Eheverfehlung begangen hat. Typische Eheverfehlungen sind beispielsweise Untreue, körperliche Gewalt, Alkoholmissbrauch oder auch die Zufügung schweren seelischen Leids. Im Gerichtsprozess werden beide Ehepartner von einem Richter einvernommen, wobei häufig intime Details des Privatlebens dargelegt werden. Das Gericht muss schlussendlich über die Schuldfrage entscheiden. Der Verlierer des Verfahrens ist grundsätzlich zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt verpflichtet, sofern sich der andere nicht selbst versorgen kann. Obwohl in einem streitigen Scheidungsverfahren die Vertretung durch einen Rechtsanwalt in der ersten Instanz nicht zwingend vorgeschrieben ist, empfiehlt sich eine solche in jedem Fall. Manchmal ist auch die Beauftragung eines Privatdetektivs zum Sammeln von Beweisen sinnvoll.
Auch ohne Verschulden kann auf Scheidung geklagt werden, wenn die häusliche Gemeinschaft seit mindestens drei Jahren aufgelöst ist und die Wiederherstellung der Ehegemeinschaft nicht zu erwarten ist. Dadurch können Ehen, die nur noch auf dem Papier bestehen, aufgelöst werden. Die Scheidung aus anderen Gründen, wie beispielsweise aufgrund einer ansteckenden Krankheit oder einer Geisteskrankheit, hat in der Praxis nur eine geringe Bedeutung.
Nehmen Sie umgehend anwaltliche Beratung in Anspruch, zumal es für Eheverfehlungen Verjährungsfristen gibt. Gerne stehe ich Ihnen für ein Erstgespräch zur Verfügung.
Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.