Schmerzengeld in Österreich
Der Begriff „Schmerzengeld“ ist den meisten Menschen bekannt. Dabei handelt es sich um eine Form des Schadenersatzes, die dem Opfer einer Körperverletzung zusteht. Es kommen viele verschiedene Situationen in Betracht, in denen Schmerzengeld gefordert werden kann. Ein klassisches Beispiel ist eine bei einem Verkehrsunfall erlittene Verletzung. Auch nach anderen Unfällen, Stürzen oder Gewalttaten kann Schmerzengeld verlangt werden. Ein weiteres Anwendungsfeld sind ärztliche Behandlungsfehler.
In weiterer Folge stellt sich die Frage, wie viel Schmerzengeld im konkreten Fall gefordert werden kann. Häufig werden die Beträge, die von den österreichischen Gerichten zugesprochen werden, von den betroffenen Bürgern als zu gering empfunden. In der Praxis hat sich ein sogenanntes „Tagessatzsystem“ etabliert. Dabei stehen für einen Tag mit leichten Schmerzen derzeit etwa 120 Euro, für einen Tag mit mittleren Schmerzen etwa 240 Euro und für einen Tag mit starken Schmerzen ungefähr 360 Euro zu. In der Regel stellt ein Sachverständiger fest, wie lange die Schmerzen andauerten und wie stark diese waren. Das Gericht hat bei der Bemessung des Schmerzengeldes aber immer auf die Umstände des Einzelfalls Bedacht zu nehmen.
Bei schweren Verletzungen mit gravierenden Dauerfolgen erfolgt zumeist ein Vergleich mit Entscheidungen aus der Vergangenheit. Im Jahr 2014 sprach ein Gericht einem 59-jährigen Mann, der eine Querschnittslähmung mit einer kompletten Lähmung ab dem Bauchnabel nach unten erlitt, Schmerzengeld in der Höhe von 220.000 Euro zu. Für den Verlust eines Auges erhielt eine Person im Jahr 2017 ein Schmerzengeld in der Höhe von 40.000 Euro. Zu beachten ist, dass aufgrund der Inflation mittlerweile ein höheres Schmerzengeld zustehen würde.
Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass Schmerzengeld auch bei seelischen Schmerzen gefordert werden kann. Beispiele sind ein psychischer Schock oder Depressionen, die durch einen Unfall ausgelöst wurden. Auch wenn jemand aufgrund eines Unfalls eine bestimmte Sportart nicht mehr ausüben oder ein Musikinstrument nicht mehr spielen kann, kann dafür Schmerzengeld gefordert werden. In einem Fall verblieb eine abgebrochene Scherenspitze nach einer Herzoperation im Körper des Patienten. Auch wenn der Patient keine körperlichen Schmerzen verspürte und sein allgemeiner Gesundheitszustand nicht beeinträchtigt war, erhielt er für die seelischen Schmerzen einen Betrag in Höhe von 5.000 Euro zugesprochen.
Wenn Sie Schmerzengeld einfordern wollen, ist es empfehlenswert, rasch zu handeln. Einerseits ist die Beweisführung kurz nach einem Schadensereignis meistens einfacher. Andererseits kann es bei einem zu langen Zuwarten auch zu einer Verjährung der Ansprüche kommen.
Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.