Autounfall: Merkantile Wertminderung
In einem meiner Beiträge habe ich die wichtigsten Forderungen nach einem Verkehrsunfall bereits im Überblick dargestellt (Forderungen nach einem Verkehrsunfall – Rechtsanwalt Mag. Anton Pelwecki). In diesem Artikel möchte ich näher auf die sogenannte „merkantile Wertminderung“ eingehen. Diese wird bei der Schadensabwicklung nach einem Autounfall leider manchmal übersehen.
Nicht jeder beauftragt nach einem Verkehrsunfall gleich einen Rechtsanwalt. Meiner Erfahrung nach suchen sich Menschen bei bloßen Sachschäden oft keine anwaltliche Hilfe. Wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung dann die Kosten der Fahrzeugreparatur übernimmt, ist man zufrieden und der Fall wird als erledigt betrachtet. Das ist jedoch häufig ein Fehler.
Auch wenn das eigene Fahrzeug technisch einwandfrei repariert wird, kann nämlich eine Wertminderung eintreten. Ein späterer Käufer hat eine gefühlsmäßige Abneigung gegen Unfallfahrzeuge. Er wird daher nicht dazu bereit sein, den gleichen Preis wie für ein Fahrzeug ohne Vorschaden zu bezahlen. Man spricht folglich von einer merkantilen – also einer kaufmännischen – Wertminderung. Trotz fachmännischer Reparatur ist das eigene Fahrzeug im Handel weniger wert. Eine merkantile Wertminderung liegt in der Regel dann vor, wenn das beschädigte Kraftfahrzeug nicht älter als drei Jahre ist, keine erheblichen Vorschäden aufweist und im Erstbesitz steht.
Auch wenn die genannten Punkte nicht erfüllt sind, kann in einigen Fällen Ersatz für die Wertminderung zustehen. Das ist zum Beispiel bei besonders häufig vorkommenden Fahrzeugen denkbar. Für potenzielle Käufer gibt es hier eine große Auswahl an nicht beschädigten Fahrzeugen, sodass sie umso weniger ein Unfallfahrzeug kaufen möchten. Eine wichtige Ausnahme bilden Sammlerfahrzeuge und Oldtimer. Eine merkantile Wertminderung liegt bei solchen Fahrzeugen trotz ihres höheren Alters regelmäßig vor.
Schlussendlich ist immer im Einzelfall zu prüfen, ob eine merkantile Wertminderung vorliegt und wie hoch diese ist. Wichtig zu betonen ist, dass Sie den Ersatz für die merkantile Wertminderung zusätzlich zu den Reparaturkosten verlangen können.
Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Gerne berate ich Sie zu Ihrem Autounfall und prüfe das Verschulden sowie die Höhe Ihrer Ansprüche.