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Rechtsanwalt Mag. Anton Pelwecki

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Zivilrecht

Besitzstörung: Ein kurzer Überblick

Es gibt viele verschiedene Beispiele für Besitzstörungen. In der Praxis kommen diese vor allem im Straßenverkehr vor. Dabei geht es regelmäßig um die widerrechtliche Abstellung von Fahrzeugen auf Parkplätzen und Tankstellen. Eine Besitzstörung kann aber auch vorliegen, wenn ein Mitbewohner das Schloss der gemeinsamen Wohnung austauscht. Auch ein Vermieter kann den Besitz des Mieters stören, wenn er die Mietwohnung unbefugt betritt.

Wenn Sie – auf welche Weise auch immer – in Ihrem Besitz gestört werden, können Sie sich rechtlich zur Wehr setzen. Das Mittel der Wahl ist eine Besitzstörungsklage. Diese muss binnen 30 Tagen ab Kenntnis der Störungshandlung und der Identität des Störers beim zuständigen Bezirksgericht einlangen. Achten Sie daher unbedingt darauf, diese Frist nicht zu verpassen. Um die Besitzstörung vor Gericht beweisen zu können, ist eine gute Dokumentation wichtig. Fotos, Videoaufnahmen und Zeugen sind wertvolle Beweismittel.

In meiner anwaltlichen Praxis erlebe ich regelmäßig, dass Klienten wegen behaupteter Besitzstörungen Abmahnschreiben erhalten. Dabei wird die Zahlung von Geldbeträgen in der Höhe von 400 bis 600 Euro verlangt. Hier ist zunächst zu prüfen, ob tatsächlich eine Besitzstörung vorliegt. Selbst wenn das der Fall ist, bedeutet das nicht, dass Sie den geforderten Betrag in voller Höhe bezahlen müssen. Es gibt juristische Möglichkeiten, um die Kosten zu verringern.

In Besitzstörungsverfahren besteht grundsätzlich keine Anwaltspflicht. Dennoch ist es empfehlenswert, zumindest eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

 

 

08/11/2024/von Mag. Anton Pelwecki
0 0 Mag. Anton Pelwecki Mag. Anton Pelwecki2024-11-08 17:04:482024-11-10 19:33:10Besitzstörung: Ein kurzer Überblick
Zivilrecht

Mobbing am Arbeitsplatz

Eine Erhebung der Statistik Austria aus dem Jahr 2013 zeigte, dass rund 142.000 erwerbstätige Personen in Österreich von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen sind. Es handelt sich also um ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem. Allerdings ist nicht jeder Konflikt gleich als Mobbing zu sehen. Damit von Mobbing gesprochen werden kann, müssen die Handlungen systematisch und über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgen. Typische Mobbinghandlungen sind beispielsweise Beschimpfungen, Anschreien, Einschüchterungen, Bedrohungen, das Verbreiten von Gerüchten oder auch die Zuweisung von sinnlosen Tätigkeiten.  

Mobbing am Arbeitsplatz kommt in verschiedenen Konstellationen vor. Häufig gehen die Handlungen direkt vom Arbeitgeber aus. Dieses „Mobbing durch den Chef“, das durch ein ungleiches Machtverhältnis gekennzeichnet ist, bezeichnet man auch als „Bossing“. Vergleichsweise selten ist das sogenannte „Staffing“, worunter Mobbinghandlungen vom Arbeitnehmer gegen den Vorgesetzten zu verstehen sind. Regelmäßig kommt Mobbing zwischen Arbeitnehmern vor. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass der Arbeitgeber bei Mobbing nicht einfach wegschauen darf. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht muss er die gemobbte Person vor weiteren Angriffen schützen und dazu unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen.  

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um rechtlich gegen Mobbing vorzugehen. Häufig kommen Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitgeber oder den mobbenden Arbeitskollegen in Betracht. Dabei handelt es sich beispielsweise um Schmerzengeld und den Ersatz der Behandlungskosten. Für einen möglichen Gerichtsprozess ist es wichtig, Beweise zu sammeln und diese aufzubewahren. Wenn Sie von Mobbing betroffen sind, sollten Sie sich so rasch wie möglich juristische Unterstützung holen. Als Rechtsanwalt berate ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber und prüfe die Rechtslage in Ihrem individuellen Fall.

Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

24/03/2024/von Mag. Anton Pelwecki
0 0 Mag. Anton Pelwecki Mag. Anton Pelwecki2024-03-24 13:04:382024-08-06 12:03:44Mobbing am Arbeitsplatz
Zivilrecht

Neues Gewährleistungsrecht: Mehr Rechte für Verbraucher

© Envato Elements

Fast jeder Bürger muss sich im Laufe seines Lebens mit gewährleistungsrechtlichen Problemen beschäftigen. Beim Kauf einer neuen Uhr, eines Fernsehers oder eines Smartphones kann sich nach einiger Zeit herausstellen, dass die Ware nicht mehr funktioniert. Es stellt sich dann die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Verbraucher Rechtsansprüche gegenüber dem Unternehmer geltend machen kann. Seit Beginn des Jahres 2022 gilt in Österreich ein neues Gewährleistungsrecht, das die Rechtsstellung von Verbrauchern wesentlich verbessert. Außerdem sollen die Herausforderungen des digitalen Zeitalters durch die neuen Bestimmungen besser bewältigt werden. Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden dargestellt.

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02/01/2022/von Mag. Anton Pelwecki
https://pelwecki.at/wp-content/uploads/2023/12/technician-holds-two-identical-smartphones-for-com-2023-11-27-05-00-00-utc-scaled.webp 1707 2560 Mag. Anton Pelwecki Mag. Anton Pelwecki2022-01-02 15:10:002024-07-31 00:20:45Neues Gewährleistungsrecht: Mehr Rechte für Verbraucher

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