Es gibt viele verschiedene Beispiele für Besitzstörungen. In der Praxis kommen diese vor allem im Straßenverkehr vor. Dabei geht es regelmäßig um die widerrechtliche Abstellung von Fahrzeugen auf Parkplätzen und Tankstellen. Eine Besitzstörung kann aber auch vorliegen, wenn ein Mitbewohner das Schloss der gemeinsamen Wohnung austauscht. Auch ein Vermieter kann den Besitz des Mieters stören, wenn er die Mietwohnung unbefugt betritt.
Wenn Sie – auf welche Weise auch immer – in Ihrem Besitz gestört werden, können Sie sich rechtlich zur Wehr setzen. Das Mittel der Wahl ist eine Besitzstörungsklage. Diese muss binnen 30 Tagen ab Kenntnis der Störungshandlung und der Identität des Störers beim zuständigen Bezirksgericht einlangen. Achten Sie daher unbedingt darauf, diese Frist nicht zu verpassen. Um die Besitzstörung vor Gericht beweisen zu können, ist eine gute Dokumentation wichtig. Fotos, Videoaufnahmen und Zeugen sind wertvolle Beweismittel.
In meiner anwaltlichen Praxis erlebe ich regelmäßig, dass Klienten wegen behaupteter Besitzstörungen Abmahnschreiben erhalten. Dabei wird die Zahlung von Geldbeträgen in der Höhe von 400 bis 600 Euro verlangt. Hier ist zunächst zu prüfen, ob tatsächlich eine Besitzstörung vorliegt. Selbst wenn das der Fall ist, bedeutet das nicht, dass Sie den geforderten Betrag in voller Höhe bezahlen müssen. Es gibt juristische Möglichkeiten, um die Kosten zu verringern.
In Besitzstörungsverfahren besteht grundsätzlich keine Anwaltspflicht. Dennoch ist es empfehlenswert, zumindest eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.