E-Scooter in Österreich: Drei große Irrtümer, die teuer werden können
E-Scooter sind praktisch, doch viele Nutzer kennen die Spielregeln nicht. Rechtliche Unwissenheit kann in Österreich schnell teuer werden. Hier kläre ich als Rechtsanwalt über drei häufige Irrtümer auf.
In diesem Artikel geht es um E-Scooter im Sinne der StVO: Dabei handelt es sich um elektrisch betriebene Klein- und Miniroller ohne Sitz, mit Lenkstange und Trittbrett, höchstens 600 Watt Leistung und maximal 25 km/h Bauartgeschwindigkeit. Für solche E-Scooter gelten grundsätzlich die Verkehrsregeln für Radfahrer. Es gibt aber zusätzliche Sonderregeln.
Irrtum 1: „Für E-Scooter gibt es keine Alkoholgrenze.“
FALSCH. Ein gefährlicher Irrtum! Es kursiert das Gerücht, man könne ungestraft alkoholisiert E-Scooter fahren.
Tatsächlich gilt für E-Scooter seit dem 1. Mai 2026 ein gesetzliches Alkohollimit von 0,5 Promille. Ab diesem Wert gelten Sie rechtlich als alkoholbeeinträchtigt – es drohen Geldstrafen und in schweren Fällen kann der Autoführerschein entzogen werden.
Irrtum 2: „Ich brauche keine Versicherung.“
FORMAL RICHTIG, PRAKTISCH RISKANT. Für private Scooter besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht, doch die Praxis zeigt: Ohne Haftpflichtversicherung kann ein Unfall im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin bedeuten.
Verursachen Sie einen Unfall mit Personen- oder Sachschaden, haften Sie unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen. Prüfen Sie daher, ob Ihre Haushaltsversicherung (inklusive Privathaftpflichtversicherung) durch einen E‑Scooter verursachte Schäden abdeckt. Es kann auch eine eigene E-Scooter-Versicherung abgeschlossen werden.
Irrtum 3: „Ich darf auf dem Gehsteig fahren.“
FALSCH. Der Gehsteig ist für Fußgänger reserviert und für E-Scooter tabu. E-Scooter gehören grundsätzlich auf Radfahranlagen oder auf Fahrbahnen, auf denen auch Radfahren erlaubt ist. Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt werden.
Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Kontaktieren Sie mich für Ihre konkrete Situation bitte persönlich.
