Es gibt Fälle, in denen Männer viele Jahre oder gar Jahrzehnte lang ein Kind aufziehen, das nicht ihr eigenes ist. Dabei wissen sie nicht, dass tatsächlich ein anderer Mann der biologische Vater ist. Umgangssprachlich spricht man in solchen Fällen von einem „Kuckuckskind“. Der Vater wird als „Scheinvater“ bezeichnet.
Zweifellos handelt es sich um ein großes Tabuthema in unserer Gesellschaft. Die genaue Anzahl der Betroffenen lässt sich nur schwer bestimmen. Früher ging man davon aus, dass rund zehn Prozent aller Kinder Kuckuckskinder sind. Neuere Studien weisen – vor allem in westlichen Ländern – auf einen Anteil von lediglich ein bis zwei Prozent hin. Der Anteil der Betroffenen ist aber wesentlich höher, wenn ein Vater bereits Verdacht schöpft und dann einen Vaterschaftstest vornimmt. Hier erweist sich die Vermutung, nicht der biologische Vater zu sein, in vielen Fällen als richtig.
Die erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung bei Gericht, um die es in diesem Beitrag nicht gehen soll, stellt zumeist nur den ersten Schritt dar. Anschließend möchte der Scheinvater in aller Regel den zu Unrecht bezahlten Kindesunterhalt zurückfordern. Juristen bezeichnen das als „Scheinvaterregress“. Über die Jahre hinweg ergeben sich häufig beträchtliche Unterhaltssummen. Neben dem Geldunterhalt ist auch der vom Scheinvater geleistete Naturalunterhalt zu berücksichtigen, wobei die Naturalleistungen in Geld zu bewerten sind. An wen kann sich der Scheinvater nun also mit seinen Ansprüchen wenden?
Erstens besteht die Möglichkeit, beim biologischen Vater Regress zu nehmen. Das ist grundsätzlich empfehlenswert. In der Praxis gibt es jedoch des Öfteren das Problem, dass der tatsächliche Vater des Kindes nicht bekannt ist. Außerdem spielt die Leistungsfähigkeit des wahren Vaters zum Zeitpunkt der Unterhaltsleistungen eine Rolle. Wenn dieser ein Geringverdiener war, kann der Scheinvater häufig nur einen Bruchteil des Unterhalts zurückverlangen.
Die zweite Variante ist, dass der Scheinvater den Unterhalt von der Mutter zurückverlangt. Das ist vor allem dann aussichtsreich, wenn er mit dieser verheiratet war und das Kind durch einen Ehebruch gezeugt wurde.
Drittens ist eine Rückforderung vom „Kuckuckskind“ denkbar, was allerdings häufig schwierig ist. Das Kind kann sich nämlich grundsätzlich darauf berufen, den Unterhalt bereits gutgläubig verbraucht zu haben. Außerdem ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kindes oft gering.
Für die Vaterschaftsanfechtung und die anschließende Rückforderung des Kindesunterhalts gibt es bestimmte Fristen, die ich in diesem Beitrag nicht näher darstelle. Gehen Sie hier kein Risiko ein und lassen Sie sich gleich beim ersten Zweifel an Ihrer Vaterschaft anwaltlich beraten. Gerne prüfe ich Ihren individuellen Fall.
Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.
Besitzstörung: Ein kurzer Überblick
Es gibt viele verschiedene Beispiele für Besitzstörungen. In der Praxis kommen diese vor allem im Straßenverkehr vor. Dabei geht es regelmäßig um die widerrechtliche Abstellung von Fahrzeugen auf Parkplätzen und Tankstellen. Eine Besitzstörung kann aber auch vorliegen, wenn ein Mitbewohner das Schloss der gemeinsamen Wohnung austauscht. Auch ein Vermieter kann den Besitz des Mieters stören, wenn er die Mietwohnung unbefugt betritt.
Wenn Sie – auf welche Weise auch immer – in Ihrem Besitz gestört werden, können Sie sich rechtlich zur Wehr setzen. Das Mittel der Wahl ist eine Besitzstörungsklage. Diese muss binnen 30 Tagen ab Kenntnis der Störungshandlung und der Identität des Störers beim zuständigen Bezirksgericht einlangen. Achten Sie daher unbedingt darauf, diese Frist nicht zu verpassen. Um die Besitzstörung vor Gericht beweisen zu können, ist eine gute Dokumentation wichtig. Fotos, Videoaufnahmen und Zeugen sind wertvolle Beweismittel.
In meiner anwaltlichen Praxis erlebe ich regelmäßig, dass Klienten wegen behaupteter Besitzstörungen Abmahnschreiben erhalten. Dabei wird die Zahlung von Geldbeträgen in der Höhe von 400 bis 600 Euro verlangt. Hier ist zunächst zu prüfen, ob tatsächlich eine Besitzstörung vorliegt. Selbst wenn das der Fall ist, bedeutet das nicht, dass Sie den geforderten Betrag in voller Höhe bezahlen müssen. Es gibt juristische Möglichkeiten, um die Kosten zu verringern.
In Besitzstörungsverfahren besteht grundsätzlich keine Anwaltspflicht. Dennoch ist es empfehlenswert, zumindest eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.
Wie kann man ein Kontaktrecht durchsetzen?
Jeder Elternteil hat das Recht, sein Kind zu sehen. Das gilt auch für jenen Elternteil, der das Kind nach der Trennung nicht hauptsächlich betreut. Die Eltern können das Kontaktrecht einvernehmlich regeln. Manchmal funktioniert das auch. Oft sind die Vorstellungen von Mutter und Vater allerdings zu verschieden oder getroffene Vereinbarungen werden nicht eingehalten. Dann ist es sinnvoll, einen Antrag an das zuständige Bezirksgericht zu stellen. Vor Gericht werden die Kontaktzeiten verbindlich festgelegt. Was passiert aber, wenn ein Elternteil einen Gerichtsbeschluss oder eine vor Gericht geschlossene Vereinbarung nicht einhält?
In einem meiner Fälle rief ein Vater die Polizei an, weil die Mutter die Übergabe der Kinder ablehnte. Die Polizei ist für die Durchsetzung der Kontakte aber nicht zuständig. Der Elternteil, dem das Kontaktrecht verweigert wird, muss das Bezirksgericht informieren. Dieses hat „angemessene Zwangsmittel“ anzuwenden. Die Gerichte verhängen bei einer grundlosen Verweigerung des Kontaktrechts in der Regel Geldstrafen. Bei schweren und andauernden Missachtungen des Kontaktrechts wäre auch eine Beugehaft denkbar. In meiner Praxis kam eine solche aber noch nicht vor.
Im Verfahren zur Durchsetzung der Kontakte kommt häufig auch die Familiengerichtshilfe zum Einsatz. Diese wird als Besuchsmittlerin tätig. Das bedeutet, dass sie das Zustandekommen der Kontakte überprüft, Gespräche mit den Eltern führt und manchmal auch bei den Übergaben der Kinder dabei ist. Anschließend berichtet sie dem Gericht.
Je älter ein Kind wird, desto mehr kann es beim Kontaktrecht mitentscheiden. Ab einem Alter von 14 Jahren ist eine Durchsetzung von Kontakten gegen den Willen des Kindes nicht mehr möglich.
Nach meiner Erfahrung sollten Sie nicht zögern, wenn Ihnen der Kontakt zu Ihren Kindern verweigert wird. Eine spontane Besserung der Situation tritt nur selten ein. Wenn Sie hingegen rasch rechtliche Schritte einleiten, stehen die Chancen auf ein umfangreiches Kontaktrecht in der Regel gut.
Ich vertrete in derartigen Fällen regelmäßig Mütter und Väter. Kontaktieren Sie mich gerne und ich teile Ihnen meine Einschätzung zu Ihrem Fall mit.
Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.
Nachbarschaftsstreit: Schattenwurf
Nicht jeder kommt gut mit seinen Nachbarn aus. Die Gründe für einen Nachbarschaftsstreit sind vielfältig. Häufig führen die auf dem Nachbargrundstück befindlichen Bäume und anderen Pflanzen zum Streit. Dabei geht es in einigen Fällen um den Schatten, den die Pflanzen des Nachbarn auf das eigene Grundstück werfen. Viele Grundstückseigentümer wissen nicht, dass sie gegen diese Beschattung bzw. den Lichtentzug rechtlich vorgehen können. Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
§ 364 Abs 3 ABGB legt fest, wann ein Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn besteht. Der Gesetzestext spricht davon, dass die Einwirkungen das ortsübliche Maß überschreiten und die Benutzung des eigenen Grundstücks unzumutbar beeinträchtigen. Was bedeutet das nun genau?
Die Gerichte entscheiden stets im Einzelfall, wobei die Rechtsprechung bislang eher zurückhaltend ist. Ein Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn besteht zumeist nur dann, wenn seine Pflanzen eine erhebliche Beschattung verursachen. Zu prüfen ist vor allem, wie groß die beschattete Grundstücksfläche ist und wie lange der Lichtentzug dauert. Wenn Sie auch zu Mittag eines hellen Sommertages künstliches Licht benötigen, sind rechtliche Schritte in der Regel erfolgreich. Manchmal sind aber Pflanzenschutzbestimmungen zu beachten.
Bei derartigen Fällen gibt es übrigens eine rechtliche Besonderheit. Vor Einbringung einer Klage bei Gericht müssen Sie zunächst eine gütliche Einigung mit dem Nachbarn versuchen. Zuständig dafür sind ein Mediator, eine Schlichtungsstelle oder das Gericht (prätorischer Vergleichsversuch). Erst wenn innerhalb von drei Monaten keine Einigung erzielt werden kann, ist eine Klage bei Gericht möglich.
Ein Gerichtsprozess über mehrere Instanzen ist oft nicht nötig. Häufig können die Nachbarn bereits zuvor eine Einigung finden, mit der beide Seiten leben können. Beispielsweise kürzt der Nachbar die auf seinem Grundstück befindliche Hecke auf eine bestimmte Höhe, wodurch der Schattenwurf verringert wird. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist sinnvoll, wenn Sie Ihre Ansprüche gut begründet verfolgen wollen. Gerne prüfe ich Ihren Fall und teile Ihnen meine Einschätzung mit.
Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.
Alimente berechnen
Nach den aktuellen Zahlen der Statistik Austria ist etwa jede fünfte Familie mit Nachwuchs eine sogenannte „Ein-Eltern-Familie“. Viele alleinerziehende Mütter – und auch einige alleinerziehende Väter – stellen sich die Frage: Wie kann ich die Alimente richtig berechnen? In der Bevölkerung ist weitgehend bekannt, dass der unterhaltspflichtige Elternteil einen bestimmten Prozentsatz seines monatlichen Nettoeinkommens an Kindesunterhalt bezahlen muss. Dieser Prozentsatz ist vom Alter des Kindes abhängig und reicht von 16 bis 22 Prozent. Wenn es mehrere Unterhaltsberechtigte gibt, kommt es zu Abzügen. Im Internet findet man einen Unterhaltsrechner der österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt, der durchaus eine Hilfestellung bieten kann. Dennoch treten häufig Schwierigkeiten auf. In diesem Beitrag möchte ich Sie auf einige wichtige Punkte aufmerksam machen.
Um den Kindesunterhalt richtig berechnen zu können, muss man zunächst das monatliche Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen kennen. Dabei ist zwischen Unselbstständigen und Selbstständigen zu unterscheiden, wobei jeweils Besonderheiten zu beachten sind. Bei Pensionisten bildet die Pension das Einkommen. Der Unterhaltspflichtige darf sein Einkommen im Übrigen nicht verschweigen, da er zur Auskunft verpflichtet ist. Den Auskunftsanspruch kann man bei Gericht durchsetzen.
Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass ein überdurchschnittliches Kontaktrecht des unterhaltspflichtigen Elternteils zu einer geringeren Alimente führt. Die Berechnung ist häufig kompliziert. In einem meiner Fälle betreute der Vater sein Kind 123 Tage im Jahr. Das ist – verglichen mit dem üblichen Kontaktrecht von etwa 80 Tagen pro Jahr – jedenfalls eine überdurchschnittliche Betreuung. Ich vertrat in dieser Sache die Mutter. Meine Mandantin und ich konnten vor dem Obersten Gerichtshof erreichen, dass sich der Vater nur 20 Prozent vom zu zahlenden Kindesunterhalt abziehen durfte. Hier finden Sie den Link zu der Entscheidung: RIS – 10Ob11/21x – Entscheidungstext – Justiz (bka.gv.at)
Für die Berechnung der Alimente gibt es weitere wichtige Punkte, auf die ich in diesem Kurzbeitrag nicht näher eingehen kann. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Deckelung des Kindesunterhalts (Luxusgrenze), den Sonderbedarf, die Anrechnung des Eigeneinkommens des Kindes oder auch die Anrechnung von Naturalleistungen.
Um die Alimente korrekt zu berechnen, ist stets eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall erforderlich. Nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf und ich prüfe Ihren individuellen Fall.
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Autounfall: Merkantile Wertminderung
In einem meiner Beiträge habe ich die wichtigsten Forderungen nach einem Verkehrsunfall bereits im Überblick dargestellt (Forderungen nach einem Verkehrsunfall – Rechtsanwalt Mag. Anton Pelwecki). In diesem Artikel möchte ich näher auf die sogenannte „merkantile Wertminderung“ eingehen. Diese wird bei der Schadensabwicklung nach einem Autounfall leider manchmal übersehen.
Nicht jeder beauftragt nach einem Verkehrsunfall gleich einen Rechtsanwalt. Meiner Erfahrung nach suchen sich Menschen bei bloßen Sachschäden oft keine anwaltliche Hilfe. Wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung dann die Kosten der Fahrzeugreparatur übernimmt, ist man zufrieden und der Fall wird als erledigt betrachtet. Das ist jedoch häufig ein Fehler.
Auch wenn das eigene Fahrzeug technisch einwandfrei repariert wird, kann nämlich eine Wertminderung eintreten. Ein späterer Käufer hat eine gefühlsmäßige Abneigung gegen Unfallfahrzeuge. Er wird daher nicht dazu bereit sein, den gleichen Preis wie für ein Fahrzeug ohne Vorschaden zu bezahlen. Man spricht folglich von einer merkantilen – also einer kaufmännischen – Wertminderung. Trotz fachmännischer Reparatur ist das eigene Fahrzeug im Handel weniger wert. Eine merkantile Wertminderung liegt in der Regel dann vor, wenn das beschädigte Kraftfahrzeug nicht älter als drei Jahre ist, keine erheblichen Vorschäden aufweist und im Erstbesitz steht.
Auch wenn die genannten Punkte nicht erfüllt sind, kann in einigen Fällen Ersatz für die Wertminderung zustehen. Das ist zum Beispiel bei besonders häufig vorkommenden Fahrzeugen denkbar. Für potenzielle Käufer gibt es hier eine große Auswahl an nicht beschädigten Fahrzeugen, sodass sie umso weniger ein Unfallfahrzeug kaufen möchten. Eine wichtige Ausnahme bilden Sammlerfahrzeuge und Oldtimer. Eine merkantile Wertminderung liegt bei solchen Fahrzeugen trotz ihres höheren Alters regelmäßig vor.
Schlussendlich ist immer im Einzelfall zu prüfen, ob eine merkantile Wertminderung vorliegt und wie hoch diese ist. Wichtig zu betonen ist, dass Sie den Ersatz für die merkantile Wertminderung zusätzlich zu den Reparaturkosten verlangen können.
Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Gerne berate ich Sie zu Ihrem Autounfall und prüfe das Verschulden sowie die Höhe Ihrer Ansprüche.
Kuckuckskind und Scheinvater: Unterhalt zurückverlangen
Es gibt Fälle, in denen Männer viele Jahre oder gar Jahrzehnte lang ein Kind aufziehen, das nicht ihr eigenes ist. Dabei wissen sie nicht, dass tatsächlich ein anderer Mann der biologische Vater ist. Umgangssprachlich spricht man in solchen Fällen von einem „Kuckuckskind“. Der Vater wird als „Scheinvater“ bezeichnet.
Zweifellos handelt es sich um ein großes Tabuthema in unserer Gesellschaft. Die genaue Anzahl der Betroffenen lässt sich nur schwer bestimmen. Früher ging man davon aus, dass rund zehn Prozent aller Kinder Kuckuckskinder sind. Neuere Studien weisen – vor allem in westlichen Ländern – auf einen Anteil von lediglich ein bis zwei Prozent hin. Der Anteil der Betroffenen ist aber wesentlich höher, wenn ein Vater bereits Verdacht schöpft und dann einen Vaterschaftstest vornimmt. Hier erweist sich die Vermutung, nicht der biologische Vater zu sein, in vielen Fällen als richtig.
Die erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung bei Gericht, um die es in diesem Beitrag nicht gehen soll, stellt zumeist nur den ersten Schritt dar. Anschließend möchte der Scheinvater in aller Regel den zu Unrecht bezahlten Kindesunterhalt zurückfordern. Juristen bezeichnen das als „Scheinvaterregress“. Über die Jahre hinweg ergeben sich häufig beträchtliche Unterhaltssummen. Neben dem Geldunterhalt ist auch der vom Scheinvater geleistete Naturalunterhalt zu berücksichtigen, wobei die Naturalleistungen in Geld zu bewerten sind. An wen kann sich der Scheinvater nun also mit seinen Ansprüchen wenden?
Erstens besteht die Möglichkeit, beim biologischen Vater Regress zu nehmen. Das ist grundsätzlich empfehlenswert. In der Praxis gibt es jedoch des Öfteren das Problem, dass der tatsächliche Vater des Kindes nicht bekannt ist. Außerdem spielt die Leistungsfähigkeit des wahren Vaters zum Zeitpunkt der Unterhaltsleistungen eine Rolle. Wenn dieser ein Geringverdiener war, kann der Scheinvater häufig nur einen Bruchteil des Unterhalts zurückverlangen.
Die zweite Variante ist, dass der Scheinvater den Unterhalt von der Mutter zurückverlangt. Das ist vor allem dann aussichtsreich, wenn er mit dieser verheiratet war und das Kind durch einen Ehebruch gezeugt wurde.
Drittens ist eine Rückforderung vom „Kuckuckskind“ denkbar, was allerdings häufig schwierig ist. Das Kind kann sich nämlich grundsätzlich darauf berufen, den Unterhalt bereits gutgläubig verbraucht zu haben. Außerdem ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kindes oft gering.
Für die Vaterschaftsanfechtung und die anschließende Rückforderung des Kindesunterhalts gibt es bestimmte Fristen, die ich in diesem Beitrag nicht näher darstelle. Gehen Sie hier kein Risiko ein und lassen Sie sich gleich beim ersten Zweifel an Ihrer Vaterschaft anwaltlich beraten. Gerne prüfe ich Ihren individuellen Fall.
Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.
Mobbing am Arbeitsplatz
Eine Erhebung der Statistik Austria aus dem Jahr 2013 zeigte, dass rund 142.000 erwerbstätige Personen in Österreich von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen sind. Es handelt sich also um ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem. Allerdings ist nicht jeder Konflikt gleich als Mobbing zu sehen. Damit von Mobbing gesprochen werden kann, müssen die Handlungen systematisch und über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgen. Typische Mobbinghandlungen sind beispielsweise Beschimpfungen, Anschreien, Einschüchterungen, Bedrohungen, das Verbreiten von Gerüchten oder auch die Zuweisung von sinnlosen Tätigkeiten.
Mobbing am Arbeitsplatz kommt in verschiedenen Konstellationen vor. Häufig gehen die Handlungen direkt vom Arbeitgeber aus. Dieses „Mobbing durch den Chef“, das durch ein ungleiches Machtverhältnis gekennzeichnet ist, bezeichnet man auch als „Bossing“. Vergleichsweise selten ist das sogenannte „Staffing“, worunter Mobbinghandlungen vom Arbeitnehmer gegen den Vorgesetzten zu verstehen sind. Regelmäßig kommt Mobbing zwischen Arbeitnehmern vor. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass der Arbeitgeber bei Mobbing nicht einfach wegschauen darf. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht muss er die gemobbte Person vor weiteren Angriffen schützen und dazu unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um rechtlich gegen Mobbing vorzugehen. Häufig kommen Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitgeber oder den mobbenden Arbeitskollegen in Betracht. Dabei handelt es sich beispielsweise um Schmerzengeld und den Ersatz der Behandlungskosten. Für einen möglichen Gerichtsprozess ist es wichtig, Beweise zu sammeln und diese aufzubewahren. Wenn Sie von Mobbing betroffen sind, sollten Sie sich so rasch wie möglich juristische Unterstützung holen. Als Rechtsanwalt berate ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber und prüfe die Rechtslage in Ihrem individuellen Fall.
Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.
Forderungen nach einem Verkehrsunfall
Ein Verkehrsunfall kann schnell passieren. Jemand ist zu schnell unterwegs, verletzt den Vorrang oder ist ganz einfach unaufmerksam, und schon kommt es zu einer Kollision. Welche Ansprüche hat man nun, wenn das eigene Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wird? Oder wenn man sogar verletzt wird und wochenlang an starken Schmerzen leidet? Im vorliegenden Artikel möchte ich Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Forderungen nach einem Verkehrsunfall geben.
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Richtiges Verhalten in einem Strafverfahren
Den meisten Menschen sind Strafverfahren nur aus Filmen oder den Medien bekannt. Dabei handelt es sich in der Regel um spektakuläre Fälle, in denen Täter von der Polizei abgeführt und später zu hohen Haftstrafen verurteilt werden. Allerdings kann grundsätzlich jeder Bürger Beschuldigter in einem Strafverfahren sein. In einigen Fällen mögen die Vorwürfe berechtigt sein, in anderen sind sie es nicht. Im gegenständlichen Artikel geht es um den Ablauf eines Strafverfahrens und die wichtigsten Verhaltensregeln als Beschuldigter.
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Wie läuft eine Scheidung ab?
Vor der Hochzeit steht in den meisten Fällen die Planung der Feierlichkeiten im Vordergrund. Vielen Menschen ist jedoch nicht bewusst, dass sie mit der Ehe einen Vertrag abschließen, der wechselseitige Rechte und Pflichten auslöst. An die Möglichkeit einer späteren Scheidung denkt bei der Eheschließung kaum jemand, was sich später häufig als schwerer Fehler erweist. Obwohl die Scheidungsrate in Österreich in den letzten Jahren etwas abgenommen hat, liegt diese immer noch bei rund 37 Prozent. Im gegenständlichen Artikel wird ein kurzer Überblick über die wichtigsten Formen der Scheidung gegeben.
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